EU-Rechtsgarantie für die Vertragsmäßigkeit
Als Verbraucher mit Wohnsitz im EWR profitieren Sie von einer gesetzlichen Gewährleistung dafür, dass die von Ihnen gekauften physischen Produkte vertragsgemäß sind. Ist ein Produkt nicht vertragsgemäß, stehen Ihnen die nach geltendem Recht vorgesehenen Rechtsbehelfe für einen Mindestzeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Lieferdatum zu. Diese gesetzliche Gewährleistung gilt automatisch und für Sie kostenlos. Sie gilt zusätzlich zu einer möglicherweise angebotenen kommerziellen Garantie und lässt diese sowie alle sonstigen Rechte unberührt, die Ihnen nach geltendem Recht zustehen (einschließlich der oben genannten Widerrufsrechte).
Eine Zusammenfassung Ihrer Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung finden Sie in der von der Europäischen Kommission bereitgestellten harmonisierten Mitteilung hier.
